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   BayObLG, 07.10.1970 - BReg. 2 Z 71/69   

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BayObLG, 07.10.1970 - BReg. 2 Z 71/69 (https://dejure.org/1970,15212)
BayObLG, Entscheidung vom 07.10.1970 - BReg. 2 Z 71/69 (https://dejure.org/1970,15212)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Oktober 1970 - BReg. 2 Z 71/69 (https://dejure.org/1970,15212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1970, 239
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 87/76

    Zuweisung einer nicht aufteilbaren ehelichen Wohnung; Sonstige Personen in

    Seine Zulassung in Gestalt der unselbständigen Anschlußbeschwerde rechtfertigt unter dem übergeordneten Gesichtspunkt materieller Gerechtigkeit (vgl. BVerfG RPfleger 1976, 389 f.; BayObLGZ 1973, 1/5) die Erwägung, daß in echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Verbot der reformatio in peius zugunsten des Rechtsmittelführers gilt (BGHZ 19, 196 [BGH 30.11.1955 - IV ZB 90/55] /199; BayObLGZ 1965, 227/230; 1970, 239 f.; Fenn a.a.O. S. 209), das als Ausgleich die Zulassung einer offensiven Verteidigung zugunsten des Rechtsmittelgegners erfordert.

    Das erhellt folgende Überlegung: Hätte im vorliegenden Verfahren allein der Antragsteller sofortige Beschwerde wegen der ihm auferlegten Ausgleichszahlung und der der Antragsgegnerin bewilligten Räumungsfrist eingelegt, was ohne weiteres zulässig gewesen wäre (vgl. BayObLGZ 1970, 239/240; 1975, 50; 1969, 227/229 f.), wäre es unter dem Gesichtspunkt des Verschlechterungsverbots nicht denkbar, daß auf sein Rechtsmittel, ohne Anschließung der Antragsgegnerin, deren Verurteilung zur Räumung einer weiteren Nachprüfung hätte unterzogen werden können.

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